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Nach LKW Kartell jetzt auch PKW Kartell? - MJG Partner - Antworten im Handelsblatt

PKW auch von Kartellabsprachen betroffen?

Es scheint eine Lawine ins Rollen gekommen zu sein, die doch ein erhebliches Drohpotenzial für die deutsche Automobilwirtschaft birgt. Des Deutschen liebstes Kind – das Auto – soll jetzt auch Gegenstand von jahrelangen Kartellabsprachen gewesen sein.

Untersuchungen zu Preisabsprachen laufen

Bereits vor einem Jahr ist eine Selbstanzeige aus Wolfsburg offenbar bei den Kartellbehörden in Bonn und Brüssel eingegangen. Da hatte das BKartA gerade die größten deutschen Autobauer wegen des Verdachts eines Stahleinkaufskartells durchsucht. Die Untersuchungen hierzu laufen noch auf Hochtouren in Bonn.

Rekordbußgeld für deutsche LKW-Hersteller

Nur kurze Zeit später verhängte die Europäische Kommission ein Rekordbußgeld von fast 3 Mrd. EUR u.a. gegen die deutschen LKW-Hersteller Mercedes und MAN. MJG Partner berichtete bereits in den Beiträgen KOM veröffentlicht Bußgeldbescheid zum LKW Kartell (veröffentlicht am 11.04.2017) und LKW Kartell – Schadensersatzansprüche nach Preisabsprachen (veröffentlicht am 20.03.2017) darüber.

Gibt es ein PKW Kartell?

Und jetzt auch noch PKW? Wenn man sieht, wie viele PKW-Käufer sich schon beim Abgasskandal für Sammelklagen registriert haben, droht hier eine weitere Klagewelle in einer noch nicht da gewesenen Dimension. 

Aktuelle Hintergründe mit Bewertungen von MJG Partner RA Dr. Peter Gussone finden Sie hierzu in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatt:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/moegliches-kartell-was-vw-daimler-und-bmw-drohen-koennte/20100176.html

Wichtige Erkenntnisse zu Vertriebsstrukturen und Preisabsprachen im LKW Kartell

Die Kommission hat mittlerweile die vorläufige und nicht-vertrauliche Bußgeldentscheidung zum LKW-Kartell (CASE AT.39824 – Trucks) auf ihrer Homepage veröffentlicht (PDF abrufbar hier). Vorläufig ist die Entscheidung, da offenbar zwischen den bebußten Herstellern Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault noch Streit über den Umfang der erforderlichen Schwärzungen wegen vermeintlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht. Die Entscheidung ist, da es sich um eine Settlement-Entscheidung handelt, in allen Teilen zusammenfassend und kürzer, als dies bei der noch ausstehenden Entscheidung gegen Scania zu erwarten ist. Scania hat als einziger Hersteller einem Vergleich mit der Kommission nicht zugestimmt.

Gleichwohl enthält die Entscheidung wichtige Aussagen zu den Vertriebsstrukturen der Kartellanten, den Preisabsprachen im Einzelnen sowie den Charakteristika des LKW-Marktes. Die Entscheidungen gegen sämtliche Hersteller mit Ausnahme von Scania sind rechtskräftig und haben unmittelbare Relevanz für die außergerichtliche wie gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüche geschädigter Unternehmen.

MJG Rechtsanwälte Kartellrecht Kanzlei Meyer Jansen Gussone Köln und Berlin

LKW Kartell – hohe Bußgelder

Am 19.7.2016 hat die Europäische Kommission (KOM) ein Bußgeld in Höhe von 2,93 Mrd. EUR gegen fünf der sechs europäischen LKW-Hersteller verhängt. Grund dafür ist das LKW-Kartell. Die Unternehmen Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault hatten zuvor einer einvernehmlichen Beendigung (Settlement) des Kartellverfahrens zugestimmt. Mit gut 1 Mrd. EUR erhielt Daimler die höchste Einzelgeldbuße, gefolgt von DAF mit gut 750 Mio. EUR. Der Kronzeuge MAN erhielt einen vollständigen Erlass der Geldbuße, die anderenfalls rund 1,2 Mrd. EUR betragen hätte.

LKW Kartell – Preisabsprachen

Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den gesamten EWR. Es hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den Mitgliedern der höchsten Führungsebene. Die Zusammenkünfte fanden gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen Branchenveranstaltungen statt. Hinzu kamen telefonische Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert. Der Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege. 

Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden. 

LKW Kartell – Schadensersatz

MJG Rechtsanwälte bündelt die Interessen von über 100 Unternehmen in Kooperation mit drei Branchenverbänden. Aufgrund der Organisation des Kartells und der vorteilhaften Rechtslage, die sich nach dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle noch verbessern wird, wird dem Standort Deutschland eine besondere Bedeutung bei der europaweit zu beobachtenden Aufarbeitung des Kartells zu Gunsten der Kartellgeschädigten zukommen.

LKW Kartell – Ansprechpartner und Gutachten

Ansprechpartner: Geschädigte des LKW-Kartells können sich direkt an RA Dr. Peter Gussone und RA Daniel Jansen wenden. Die Kanzlei MJG Rechtsanwälte arbeitet im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -auswertung mit Herrn Prof. Dr. Tobias Meisen von der RWTH Aachen zusammen.