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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht sieht den Staat als genehmigende Behörde und eingreifende Exekutive auf der einen und das private Unternehmen oder den Bürger auf der anderen Seite. Zum Verwaltungsrecht zählt auch das Beamtenrecht mit dem Staat als Dienstherrn. Das Verwaltungsrecht besteht aus zahlreichen besonderen Rechtsgebiete jeweils mit ihren gesetzlichen Regelungen, Durchführungsverordnungen und Richtlinien, oft genug mit europarechtlichem Bezug.

  • Aus diesem Bereichen gehören zu unseren Schwerpunkten

    • das öffentliche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht mit u.a.  den gesetzlichen Grundlagen des BauGB auf Bundesebene oder den Landesbauordnungen in den Ländern,
    • das Beamtenrecht mit den Bundes- und Landesbeamtengesetzen, dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern u.v.m.
    • das Migrationsrecht mit seiner Ausprägung im Aufenthaltsgesetz,
    • das sich neu entwickelnde Rechtsgebiet des Klimarechts, das sich mit den Folgen des Klimawandels und den notwendigen Anpassungsmaßnahmen auseinandersetzen muss und in diesem Zusammenhang der Bereich des Arten- und Naturschutzes, der sich beispielsweise herleitet aus der EU-Artenschutzverordnung, der FFH-Richtlinie oder dem Bundesnaturschutzgesetz.