Baurecht MEYER JANSEN Kanzlei Köln

Baurecht

Das Bau- und Architektenrecht ist einer der Schwerpunkte von MEYER JANSEN.

Bauprojekte sind für die regelmäßig beteiligten Parteien vom Bauträger über den Generalunter- oder -übernehmer bis zum Bauherrn mit einem zumeist relevanten Einsatz finanzieller Mittel verbunden.

Dies gebietet, bereits bei der vielschichtigen und teilweise komplexen Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Bauvorhaben, besonders sorgfältig vorzugehen, um Probleme auf dieser Ebene zu erkennen und zu beseitigen.

Nur so kann die Voraussetzung geschaffen werden, im Streitfall auf klare und nicht überraschende Regelungen zurückgreifen zu können.

Von besonderer Bedeutung ist zudem die Berücksichtigung angrenzender Rechtsgebiete. So kann u.a. das Wohnungseigentumsrecht im Rahmen von Bauträgerverträgen sowohl bei der Gestaltung als auch bei späteren Auseinandersetzungen zwischen Bauträger und Erwerber eine erhebliche Bedeutung erlangen. Wir bieten eine umfassende Expertise und betreuen insbesondere große und mittelständische Bauunternehmen.

Aus rechtlicher Sicht sind bei Bauprojekten insbesondere drei Phasen relevant:

  • Planung sowie Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Begleitung des Projekts (Bauzeit, Baufortschritt, Mangelfreiheit u.a.)
  • Beendigung des Projekts

Kommt es zu Streitpunkten, ist ein zielorientiertes Problemmanagement wichtig. Im Vordergrund steht hier, die finanziellen Ressourcen bestmöglich zu schonen. Hierbei hat das Augenmerk, sofern möglich, zunächst auf der außergerichtlichen Lösung und, sofern erforderlich, auf einer zügigen gerichtlichen Durchsetzung zu liegen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung im Zusammenhang mit Werk- und Bauvertragsrecht nach VOB und BGB sowie im Zusammenhang mit Architektenrecht (u.a. Vertragsprüfung vor und nach Abschluss von Bau- und Architektenverträgen)
  • Vertragsverhandlungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beweissicherung
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen bei Baumängeln
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen
  • Prozessführung