Das von MJG Rechtsanwälte begleitete erste BGH-Verfahren zum Lkw-Kartell (Az. KZR 35/19) hat wesentliche Grundfragen im Ansatz zu Gunsten der Klägerin geklärt. Die Urteilsgründe liegen seit dem 21. Dezember 2020 vor und können hier abgerufen werden. Wie erwartet enthält das Urteil ausführliche Segelanweisungen für die Instanzgerichte zur künftigen Einordnung der kartellrechtswidrigen Abstimmungen sämtlicher europäischer Lkw-Hersteller. […]
Erste Verhandlung zum LKW-Kartell beim Bundesgerichtshof Das von MJG-Partner Dr. Peter Gussone betreute Schadensersatzverfahren für die Baufirma Rudolf Matthäi wurde am 23.09. vor dem BGH verhandelt. In der gut 4 1/2 stündigen, intensiven Anhörung kamen vor allen die LKW-Hersteller zu Wort. Nach den eröffnenden Darlegungen zur Rechtsauffassung des Senats wurde auf der Gegenseite hart gekämpft. […]
https://meyerjansen.de/wp-content/uploads/2020/09/Bild-Daimlertruck-Homepage-e1601120856843.jpg168299Daniel Jansenhttps://meyerjansen.de/wp-content/uploads/2022/01/cropped-21-300x300.pngDaniel Jansen2020-09-26 11:41:552020-09-26 11:50:54LKW-Kartell: BGH hat noch nicht entschieden
Meyer Jansen Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Die Partner der Kanzlei Meyer Jansen treten mit neuem Fokus auf.
LKW-Kartell – Rückenwind aus Karlsruhe
Das von MJG Rechtsanwälte begleitete erste BGH-Verfahren zum Lkw-Kartell (Az. KZR 35/19) hat wesentliche Grundfragen im Ansatz zu Gunsten der Klägerin geklärt. Die Urteilsgründe liegen seit dem 21. Dezember 2020 vor und können hier abgerufen werden. Wie erwartet enthält das Urteil ausführliche Segelanweisungen für die Instanzgerichte zur künftigen Einordnung der kartellrechtswidrigen Abstimmungen sämtlicher europäischer Lkw-Hersteller. […]
LKW-Kartell: BGH hat noch nicht entschieden
Erste Verhandlung zum LKW-Kartell beim Bundesgerichtshof Das von MJG-Partner Dr. Peter Gussone betreute Schadensersatzverfahren für die Baufirma Rudolf Matthäi wurde am 23.09. vor dem BGH verhandelt. In der gut 4 1/2 stündigen, intensiven Anhörung kamen vor allen die LKW-Hersteller zu Wort. Nach den eröffnenden Darlegungen zur Rechtsauffassung des Senats wurde auf der Gegenseite hart gekämpft. […]