LKW-Kartell: BGH hat noch nicht entschieden

Erste Verhandlung zum LKW-Kartell beim Bundesgerichtshof

Das von MJG-Partner Dr. Peter Gussone betreute Schadensersatzverfahren für die Baufirma Rudolf Matthäi wurde am 23.09. vor dem BGH verhandelt. In der gut 4 1/2 stündigen, intensiven Anhörung kamen vor allen die LKW-Hersteller zu Wort. Nach den eröffnenden Darlegungen zur Rechtsauffassung des Senats wurde auf der Gegenseite hart gekämpft. Zu eindeutig schien der BGH der Rechtsauffassung der Klägerin folgen zu wollen. Dabei erhielt er volle Rückendeckung vom ebenfalls anwesenden Bundeskartellamt.

Erbgroßherzogliches Palais des Bundesgerichtshof im Sommer

 

Nur ein Pyrrhussieg

Doch das letzte Wort wurde noch nicht gesprochen. Der BGH hat der von Daimler eingelegten Revision stattgegeben und das Verfahren an die Vorinstanz nach Stuttgart zurückverwiesen. Das kurz nach der Verhandlung verkündete Urteil überrascht nur auf den ersten Blick. Auch wenn die Urteilsgründe erst in einigen Wochen vorliegen werden, wird im Ergebnis die Klägerin bestätigt werden. Zuvor wird dann noch das OLG Stuttgart eine ausreichende Würdigung des Bußgeldbescheids vorzunehmen haben. Daran fehlte es offenbar bislang im angegriffenen Urteil. Ob der BGH den Instanzgerichten auch im LKW-Kartell Segelanweisungen geben wird, werden wir nach Veröffentlichung des Urteils in Sachen Rudolf Matthäi ./. Daimler AG sehen.