Ein Bauträger ist ein gewerblicher Bauherr, der ein Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt. Ziel ist es insbesondere, dass der Bauträger das Bauvorhaben errichtet und dabei Vermögenswerte der Erwerber einsetzt, denen im Ergebnis Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll.

Der BGH sieht hierin eine besondere Ausformung des Generalübernehmervertrages.

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