• Bauträgermodell
    Ein Bauträger ist ein gewerblicher Bauherr, der ein Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt. Ziel ist es insbesondere, dass der Bauträger das Bauvorhaben errichtet und dabei Vermögenswerte der Erwerber einsetzt, denen im Ergebnis Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll.

    Der BGH sieht hierin eine besondere Ausformung des Generalübernehmervertrages.

  • Bauträgervertrag
    Bauträgerverträge sind gemischttypische Verträge. Sie enthalten – in Abhängigkeit von dem Einzelfall – insbesondere kaufvertragliche Elemente, sofern es um den Grundstückserwerb geht. Die geschuldeten Bauleistungen, die sich hauptsächlich aus der Baubeschreibung ergeben, werden dem Werkvertragsrecht zugeordnet und sind danach rechtlich zu bewerten. Gleichwohl handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag: der einheitlichen Vergütung steht eine einheitliche Vertragsleistung des Bauträgers gegenüber.