LKW Kartell – Schadensersatzansprüche nach Preisabsprachen
LKW Kartell – hohe Bußgelder
Am 19.7.2016 hat die Europäische Kommission (KOM) ein Bußgeld in Höhe von 2,93 Mrd. EUR gegen fünf der sechs europäischen LKW-Hersteller verhängt. Grund dafür ist das LKW-Kartell. Die Unternehmen Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault hatten zuvor einer einvernehmlichen Beendigung (Settlement) des Kartellverfahrens zugestimmt. Mit gut 1 Mrd. EUR erhielt Daimler die höchste Einzelgeldbuße, gefolgt von DAF mit gut 750 Mio. EUR. Der Kronzeuge MAN erhielt einen vollständigen Erlass der Geldbuße, die anderenfalls rund 1,2 Mrd. EUR betragen hätte.
LKW Kartell – Preisabsprachen
Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den gesamten EWR. Es hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den Mitgliedern der höchsten Führungsebene. Die Zusammenkünfte fanden gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen Branchenveranstaltungen statt. Hinzu kamen telefonische Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert. Der Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege.
Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden.
LKW Kartell – Schadensersatz
MJG Rechtsanwälte bündelt die Interessen von über 100 Unternehmen in Kooperation mit drei Branchenverbänden. Aufgrund der Organisation des Kartells und der vorteilhaften Rechtslage, die sich nach dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle noch verbessern wird, wird dem Standort Deutschland eine besondere Bedeutung bei der europaweit zu beobachtenden Aufarbeitung des Kartells zu Gunsten der Kartellgeschädigten zukommen.
LKW Kartell – Ansprechpartner und Gutachten
Ansprechpartner: Geschädigte des LKW-Kartells können sich direkt an RA Dr. Peter Gussone und RA Daniel Jansen wenden. Die Kanzlei MJG Rechtsanwälte arbeitet im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -auswertung mit Herrn Prof. Dr. Tobias Meisen von der RWTH Aachen zusammen.