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Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Das Bundeskartellamt hatte im März 2015 die führenden und größten deutschen Großhändler durchsucht und am 13. Januar dieses Jahres Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. EUR verhängt. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben.

MJG Rechtsanwälte unterstützt derzeit große Agrarbetriebe beim Aufbau und bei der Organisation einer Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell. Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Agrarbetrieben geschädigt worden ist.

Ansprechpartner für betroffene Agrarbetriebe ist Rechtsanwalt und Partner bei MJG Rechtsanwälte Dr. Peter Gussone. Er hat bereits im LKW-Kartell den Aufbau einer Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft erfolgreich betreut. Zudem führt er das bislang erste und einzige Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) zum LKW-Kartell.

LKW-Kartell Sammelklage

Verbände-Gemeinschaft klagt gegen LKW-Hersteller

Bonn/Berlin, 9. Januar 2018 / LKW-Kartell. Im Falle des aufgedeckten LKW-Kartells haben die über 200 Mitglieder der Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) nun aus prozesstaktischen Gründen Klage in den Niederlanden (Amsterdam) erhoben. Sie schließen sich damit einer Sammelklage an, die an die 50.000 LKW-Beschaffungen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 bündeln wird. Vertreten werden die betroffenen Unternehmen von der auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälten und Cartel Damage Claims (CDC).

Die Vorbereitungen zu der Klage laufen seit Juli 2017. Dabei wies ein ökonometrisches Gutachten nach, dass die betroffenen Unternehmen durch das LKW-Kartell einen signifikanten finanziellen Schaden erfahren hatten. „Aber die Hersteller waren – obwohl wir mit Augenmaß und Blick auf künftige Geschäftsbeziehungen vorgegangen sind – nicht zu außergerichtlichen Lösungen bereit“, bedauern die Verbands-Geschäftsführer Guder (BVGFGH), Peilnsteiner (VDKL), Dr. Brügger (DFHV) und Goebel (GD Holz) der VGG. Erleichtert wurde die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch, dass die LKW-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigerten.

Zum Hintergrund: Nachdem bekannt geworden war, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO, Scania und DAF unter anderem regelmäßig und planvoll u.a. Preislisten, Bruttolistenpreise und auch Nettoverkaufspreise ausgetauscht haben, hatten sich im Herbst 2016 vier Verbände zu einer Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) zusammengeschlossen: Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandel, der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen, der Deutsche Fruchthandelsverband sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel.

Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte: „Wir haben die VGG gemeinsam gegründet, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Verbände die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten“. Durch die nun erfolgte Zusammenarbeit mit CDC entstehen den teilnehmenden Unternehmen für die Klage weder Kosten noch finanzielle Risiken.

Kontakt: RA Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte, Tel: 0163 / 4877663, info@meyerjansen.de

 

www.bv-gfgh.de Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

www.vdkl.de Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

www.dfhv.de Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

www.gdholz.de Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.

MJG Rechtsanwälte Kartellrecht Kanzlei Meyer Jansen Gussone Köln und Berlin

Bußgeld im sogenannten LKW-Kartell von € 880 Mio gegen Scania verhängt

Die Europäische Kommission (KOM) hat mit einer Pressemeldung vom heutigen Tag (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-3502_en.htm) das Verfahren gegen das sog. LKW-Kartell abgeschlossen. Nachdem bereits am 19.7.2017 die Verfahren gegen Daimler, MAN, IVECO, Volvo/Renault und DAF beendet worden waren (https://meyerjansen.de/kom-veroeffentlicht-bussgeldbescheid-zum-lkw-kartell/), ist heute das Bußgeld gegen Scania verhängt und bekannt gemacht worden.

Im Unterschied zu den anderen LKW-Herstellern hatte Scania einem Vergleich mit der KOM nicht zugestimmt. Die Folge ist das zweithöchste Bußgeld in diesem Fall, da Scania keinerlei Abschläge aufgrund der fehlenden Kooperationsbereitschaft erhalten hat.

Viele Transportunternehmen sind vom LKW-Kartell betroffen

Die Pressemeldung bestätigt erneut, dass das LKW-Kartell im Zeitraum 1997 – 2011 durch eine sehr weitgehende Koordinierung der Bruttolistenpreise, eine Abstimmung der Kosten für neue Immissionstechnologien und einen weitgehenden Austausch der Hersteller geprägt gewesen ist. Die KOM unterstreicht, dass eine sehr nennenswerte Anzahl von Transportunternehmen durch die Absprachen betroffen gewesen ist. Der gemeinsame Marktanteil in dem sowieso fast oligopolistischen Markt betrug und beträgt über 90 % aller verkauften mittelschweren und schweren LKW in der EU.

Deutschland wird führende Rolle beim Kartellschadensersatz im LKW-Kartell einnehmen

Das Kartell ist laut KOM seit dem Jahr 2004 im Wesentlichen durch die deutschen Niederlassungen der Hersteller koordiniert worden. Nicht zuletzt deswegen wird Deutschland bei den Klagen der geschädigten Unternehmen eine führende Rolle im Kartellschadensersatz zukommen. Erste mündliche Verhandlungen finden nächste Woche vor dem LG Stuttgart statt (FAZ, 27.9.2017, S. 19).

MJG vertritt gebündelt in der Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft die Interessen von über 200 Unternehmen.

Nach LKW Kartell jetzt auch PKW Kartell? - MJG Partner - Antworten im Handelsblatt

PKW auch von Kartellabsprachen betroffen?

Es scheint eine Lawine ins Rollen gekommen zu sein, die doch ein erhebliches Drohpotenzial für die deutsche Automobilwirtschaft birgt. Des Deutschen liebstes Kind – das Auto – soll jetzt auch Gegenstand von jahrelangen Kartellabsprachen gewesen sein.

Untersuchungen zu Preisabsprachen laufen

Bereits vor einem Jahr ist eine Selbstanzeige aus Wolfsburg offenbar bei den Kartellbehörden in Bonn und Brüssel eingegangen. Da hatte das BKartA gerade die größten deutschen Autobauer wegen des Verdachts eines Stahleinkaufskartells durchsucht. Die Untersuchungen hierzu laufen noch auf Hochtouren in Bonn.

Rekordbußgeld für deutsche LKW-Hersteller

Nur kurze Zeit später verhängte die Europäische Kommission ein Rekordbußgeld von fast 3 Mrd. EUR u.a. gegen die deutschen LKW-Hersteller Mercedes und MAN. MJG Partner berichtete bereits in den Beiträgen KOM veröffentlicht Bußgeldbescheid zum LKW Kartell (veröffentlicht am 11.04.2017) und LKW Kartell – Schadensersatzansprüche nach Preisabsprachen (veröffentlicht am 20.03.2017) darüber.

Gibt es ein PKW Kartell?

Und jetzt auch noch PKW? Wenn man sieht, wie viele PKW-Käufer sich schon beim Abgasskandal für Sammelklagen registriert haben, droht hier eine weitere Klagewelle in einer noch nicht da gewesenen Dimension. 

Aktuelle Hintergründe mit Bewertungen von MJG Partner RA Dr. Peter Gussone finden Sie hierzu in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatt:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/moegliches-kartell-was-vw-daimler-und-bmw-drohen-koennte/20100176.html

Wichtige Erkenntnisse zu Vertriebsstrukturen und Preisabsprachen im LKW Kartell

Die Kommission hat mittlerweile die vorläufige und nicht-vertrauliche Bußgeldentscheidung zum LKW-Kartell (CASE AT.39824 – Trucks) auf ihrer Homepage veröffentlicht (PDF abrufbar hier). Vorläufig ist die Entscheidung, da offenbar zwischen den bebußten Herstellern Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault noch Streit über den Umfang der erforderlichen Schwärzungen wegen vermeintlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht. Die Entscheidung ist, da es sich um eine Settlement-Entscheidung handelt, in allen Teilen zusammenfassend und kürzer, als dies bei der noch ausstehenden Entscheidung gegen Scania zu erwarten ist. Scania hat als einziger Hersteller einem Vergleich mit der Kommission nicht zugestimmt.

Gleichwohl enthält die Entscheidung wichtige Aussagen zu den Vertriebsstrukturen der Kartellanten, den Preisabsprachen im Einzelnen sowie den Charakteristika des LKW-Marktes. Die Entscheidungen gegen sämtliche Hersteller mit Ausnahme von Scania sind rechtskräftig und haben unmittelbare Relevanz für die außergerichtliche wie gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüche geschädigter Unternehmen.

MJG Rechtsanwälte Kartellrecht Kanzlei Meyer Jansen Gussone Köln und Berlin

LKW Kartell – hohe Bußgelder

Am 19.7.2016 hat die Europäische Kommission (KOM) ein Bußgeld in Höhe von 2,93 Mrd. EUR gegen fünf der sechs europäischen LKW-Hersteller verhängt. Grund dafür ist das LKW-Kartell. Die Unternehmen Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault hatten zuvor einer einvernehmlichen Beendigung (Settlement) des Kartellverfahrens zugestimmt. Mit gut 1 Mrd. EUR erhielt Daimler die höchste Einzelgeldbuße, gefolgt von DAF mit gut 750 Mio. EUR. Der Kronzeuge MAN erhielt einen vollständigen Erlass der Geldbuße, die anderenfalls rund 1,2 Mrd. EUR betragen hätte.

LKW Kartell – Preisabsprachen

Das 1997 gegründete Kartell erstreckte sich auf den gesamten EWR. Es hielt 14 Jahre, bis die Kommission 2011 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Unternehmen vornahm. Zwischen 1997 und 2004 verliefen die Absprachen unter den Mitgliedern der höchsten Führungsebene. Die Zusammenkünfte fanden gelegentlich am Rande von Handelsmessen oder anderen Branchenveranstaltungen statt. Hinzu kamen telefonische Kontakte. Ab 2004 wurde das Kartell über die deutschen Tochtergesellschaften der Lkw-Hersteller organisiert. Der Informationsaustausch vollzog sich generell auf elektronischem Wege. 

Über die gesamten 14 Jahre hinweg kreisten die Absprachen um die gleichen Punkte: Anhebung der Bruttolistenpreise, Zeitplan für die Einführung neuer Emissionssenkungstechnik und Weitergabe der damit verbundenen Kosten an die Kunden. 

LKW Kartell – Schadensersatz

MJG Rechtsanwälte bündelt die Interessen von über 100 Unternehmen in Kooperation mit drei Branchenverbänden. Aufgrund der Organisation des Kartells und der vorteilhaften Rechtslage, die sich nach dem Inkrafttreten der 9. GWB-Novelle noch verbessern wird, wird dem Standort Deutschland eine besondere Bedeutung bei der europaweit zu beobachtenden Aufarbeitung des Kartells zu Gunsten der Kartellgeschädigten zukommen.

LKW Kartell – Ansprechpartner und Gutachten

Ansprechpartner: Geschädigte des LKW-Kartells können sich direkt an RA Dr. Peter Gussone und RA Daniel Jansen wenden. Die Kanzlei MJG Rechtsanwälte arbeitet im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -auswertung mit Herrn Prof. Dr. Tobias Meisen von der RWTH Aachen zusammen.