Verbände-Gemeinschaft klagt gegen LKW-Hersteller
Bonn/Berlin, 9. Januar 2018 / LKW-Kartell. Im Falle des aufgedeckten LKW-Kartells haben die über 200 Mitglieder der Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) nun aus prozesstaktischen Gründen Klage in den Niederlanden (Amsterdam) erhoben. Sie schließen sich damit einer Sammelklage an, die an die 50.000 LKW-Beschaffungen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 bündeln wird. Vertreten werden die betroffenen Unternehmen von der auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälten und Cartel Damage Claims (CDC).
Die Vorbereitungen zu der Klage laufen seit Juli 2017. Dabei wies ein ökonometrisches Gutachten nach, dass die betroffenen Unternehmen durch das LKW-Kartell einen signifikanten finanziellen Schaden erfahren hatten. „Aber die Hersteller waren – obwohl wir mit Augenmaß und Blick auf künftige Geschäftsbeziehungen vorgegangen sind – nicht zu außergerichtlichen Lösungen bereit“, bedauern die Verbands-Geschäftsführer Guder (BVGFGH), Peilnsteiner (VDKL), Dr. Brügger (DFHV) und Goebel (GD Holz) der VGG. Erleichtert wurde die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch, dass die LKW-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigerten.
Zum Hintergrund: Nachdem bekannt geworden war, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO, Scania und DAF unter anderem regelmäßig und planvoll u.a. Preislisten, Bruttolistenpreise und auch Nettoverkaufspreise ausgetauscht haben, hatten sich im Herbst 2016 vier Verbände zu einer Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) zusammengeschlossen: Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandel, der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen, der Deutsche Fruchthandelsverband sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel.
Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte: „Wir haben die VGG gemeinsam gegründet, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Verbände die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten“. Durch die nun erfolgte Zusammenarbeit mit CDC entstehen den teilnehmenden Unternehmen für die Klage weder Kosten noch finanzielle Risiken.
Kontakt: RA Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte, Tel: 0163 / 4877663, info@meyerjansen.de
www.bv-gfgh.de Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V
www.vdkl.de Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.
www.dfhv.de Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
www.gdholz.de Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.