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Seit 1998 hat es ein verbotenes Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) gegeben. Das Bundeskartellamt hatte im März 2015 die führenden und größten deutschen Großhändler durchsucht und am 13. Januar dieses Jahres Bußgelder in Höhe von rund 155 Mio. EUR verhängt. Die Ermittlungen des Amtes haben ergeben, dass die größten und führenden Großhändler seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben.

MJG Rechtsanwälte unterstützt derzeit große Agrarbetriebe beim Aufbau und bei der Organisation einer Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell. Aufgrund der bislang bekannten Struktur des Kartells und der Absprachen ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Agrarbetrieben geschädigt worden ist.

Ansprechpartner für betroffene Agrarbetriebe ist Rechtsanwalt und Partner bei MJG Rechtsanwälte Dr. Peter Gussone. Er hat bereits im LKW-Kartell den Aufbau einer Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft erfolgreich betreut. Zudem führt er das bislang erste und einzige Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) zum LKW-Kartell.