Wichtige Erkenntnisse zu Vertriebsstrukturen und Preisabsprachen im LKW Kartell
Die Kommission hat mittlerweile die vorläufige und nicht-vertrauliche Bußgeldentscheidung zum LKW-Kartell (CASE AT.39824 – Trucks) auf ihrer Homepage veröffentlicht (PDF abrufbar hier). Vorläufig ist die Entscheidung, da offenbar zwischen den bebußten Herstellern Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault noch Streit über den Umfang der erforderlichen Schwärzungen wegen vermeintlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse besteht. Die Entscheidung ist, da es sich um eine Settlement-Entscheidung handelt, in allen Teilen zusammenfassend und kürzer, als dies bei der noch ausstehenden Entscheidung gegen Scania zu erwarten ist. Scania hat als einziger Hersteller einem Vergleich mit der Kommission nicht zugestimmt.
Gleichwohl enthält die Entscheidung wichtige Aussagen zu den Vertriebsstrukturen der Kartellanten, den Preisabsprachen im Einzelnen sowie den Charakteristika des LKW-Marktes. Die Entscheidungen gegen sämtliche Hersteller mit Ausnahme von Scania sind rechtskräftig und haben unmittelbare Relevanz für die außergerichtliche wie gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüche geschädigter Unternehmen.