Nach dem Bekanntwerden der am Wochenende veröffentlichten Pläne der beiden größten deutschen Energieversorger RWE und E.ON setzen die Spekulationen über Hintergründe und Ziele ein. Politisch offenbar begrüßt zur vermeintlichen Sicherung von Arbeitsplätzen und Beibehaltung der deutschen Eigentümerschaft über die RWE Tochter innogy, ist kartellrechtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen (s. hierzu MJG Partner RA Dr. Peter Gussone in bloomberg news).

Während die Zuständigkeit formal bei der Kommission liegt, ist zu erwarten, dass das Bundeskartellamt alles versuchen wird, um die Fusion zu prüfen. Diese betrifft ja vor allem die deutsche Energieversorgungslandschaft. Während E.ON sich mit Ausnahme der auslaufenden Erzeugungskapazitäten aus drei Atomkraftwerken nur noch auf Netze und Vertrieb konzentrieren will, baut RWE seine Führerschaft in der konventionellen, aber auch der erneuerbaren Energieerzeugung aus. Zudem kommt es erstmals zu einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung durch die angestrebte 16,7 % Beteiligung von RWE direkt an der E.ON SE.

Der Fall könnte Anlass für das BKartA sein, sollte es ihn prüfen dürfen, die Verhältnisse auf den Erzeugungsmärkten erneut und vertieft zu prüfen. Die Sektoruntersuchung Stromgroßhandel war von vielen als Hissen der weißen Fahne verstanden worden, weil das Amt trotz einiger Anhaltspunkte nicht weiterermittelt hatte. Ob es, wie damals 2002 bei der Fusion E.ON / Ruhrgas zu einer Untersagung und einem anschließenden Verfahren der Ministererlaubnis kommt, hängt jedoch zunächst von der gekorenen Zuständigkeit des Amtes ab.

LKW-Kartell Sammelklage

Verbände-Gemeinschaft klagt gegen LKW-Hersteller

Bonn/Berlin, 9. Januar 2018 / LKW-Kartell. Im Falle des aufgedeckten LKW-Kartells haben die über 200 Mitglieder der Verbände-Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) nun aus prozesstaktischen Gründen Klage in den Niederlanden (Amsterdam) erhoben. Sie schließen sich damit einer Sammelklage an, die an die 50.000 LKW-Beschaffungen aus dem Zeitraum von 1997 bis 2011 bündeln wird. Vertreten werden die betroffenen Unternehmen von der auf kartellrechtliche Schadensersatzansprüche spezialisierten Kanzlei MJG Rechtsanwälten und Cartel Damage Claims (CDC).

Die Vorbereitungen zu der Klage laufen seit Juli 2017. Dabei wies ein ökonometrisches Gutachten nach, dass die betroffenen Unternehmen durch das LKW-Kartell einen signifikanten finanziellen Schaden erfahren hatten. „Aber die Hersteller waren – obwohl wir mit Augenmaß und Blick auf künftige Geschäftsbeziehungen vorgegangen sind – nicht zu außergerichtlichen Lösungen bereit“, bedauern die Verbands-Geschäftsführer Guder (BVGFGH), Peilnsteiner (VDKL), Dr. Brügger (DFHV) und Goebel (GD Holz) der VGG. Erleichtert wurde die Entscheidung zur Klageerhebung zusätzlich dadurch, dass die LKW-Hersteller teils recht harsch jegliches Schuldeingeständnis verweigerten.

Zum Hintergrund: Nachdem bekannt geworden war, dass die LKW-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, IVECO, Scania und DAF unter anderem regelmäßig und planvoll u.a. Preislisten, Bruttolistenpreise und auch Nettoverkaufspreise ausgetauscht haben, hatten sich im Herbst 2016 vier Verbände zu einer Geschädigten-Gemeinschaft (VGG) zusammengeschlossen: Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandel, der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen, der Deutsche Fruchthandelsverband sowie der Gesamtverband Deutscher Holzhandel.

Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte: „Wir haben die VGG gemeinsam gegründet, um auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Verbände die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz von den Herstellern zu erhalten“. Durch die nun erfolgte Zusammenarbeit mit CDC entstehen den teilnehmenden Unternehmen für die Klage weder Kosten noch finanzielle Risiken.

Kontakt: RA Dr. Peter Gussone, MJG Rechtsanwälte, Tel: 0163 / 4877663, info@meyerjansen.de

 

www.bv-gfgh.de Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V

www.vdkl.de Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V.

www.dfhv.de Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

www.gdholz.de Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.